Schwangerschaft im Studium

Neben dem finanziellen Aspekt ist die Schwangerschaft während des Studiums eine große Herausforderung an die jungen Studentinnen und Studenten. An wen man sich wenden kann und wo Hilfe geleistet wird, wir im Folgenden erläutert.

Zunächst ist es wichtig nach der Geburt des Kindes unverzüglich einen Antrag auf Elterngeld zu stellen. Je nach  zuvor bezogenem Einkommen pendelt sich die Höhe des Elterngeldes von 300€ bis maximal 1800€ ein. Das Elterngeld wird 12 Monate gezahlt und kann auf maximal 14 Monate unter bestimmten Umstände erhalten werden.

Weiterhin steht den jungen Eltern Kindergeld, welches aktuell 184€ beträgt,  zu. Auch hier ist Eile beim Antrag geboten. Entsprechende Unterlagen sind bei den zuständigen Behörden vorrätig.

Nun zum komplizierteren Teil. Das BAföG-Amt leistet hingegen nur, wenn auch studiert wird. Jedoch ist es unzumutbar vor der Entbindung und auch danach nebenbei noch Seminare oder Vorlesungen zu besuchen. Es heißt dort : „…wie es auch der Mutterschutz in der Bundesrepublik vorsieht - muss man die Unterbrechung oder Beurlaubung vom Studium ab einer Dauer von drei Monaten beim BAföG-Amt melden“ Die Folge ist, dass erstmal kein BAföG mehr gezahlt wird. Jedoch kann man ALG II für den unterbrochenen Zeitraum beantragt werden. Hierbei gelten die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen .

Mutterschaftsgeld ist eine weitere Alternative. Dies wird von der zuständigen Krankenkasse oder dem Arbeitgeber bezahlt. Jedoch ist dies im Falle eines Studiums eher uninteressant für die junge Mutter. Für Unterhaltspflichtige ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass Unterhalt gezahlt wir. In welcher Höhe die Zahlungen hier stattfinden ist aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle zu entnehmen. Ist eine Unterhaltszahlung seitens des Vaters nicht akzeptiert und wird demnach nicht getätigt, kann ein Vorschuss bei dem zuständigen Jugendamt beantragt werden.

Eine letze Anlaufstelle bildet die Bundesstiftung „Mutter und Kind“. Hier wird mit Zuschüssen bei der weiteren Betreuung der Mutter und dem Kind geholfen. Zu beachten ist, dass es hier gewisse Voraussetzungen gibt. Die junge Mutter muss sich vor der Geburt in einer Schwangerschaftsberatungsstelle melden und eine Unterstützung bei der Stiftung beantragen. Ein Schwangerschaftsattest und ein Mutterpass sind weitere Voraussetzungen sowie eine finanzielle Notlage, welche gegeben ist, wenn die sozialen Leistungen für den Lebensunterhalt nicht ausreichen.

 Weitere Informationen erhält man bei dem Studentenwerk, welche sich gern bereits erklären den jungen Müttern unter die Arme zu greifen und ihnen zu helfen. Auch Vertretungen der Studierenden wie etwa der AStA, die Frauenbeauftragte oder das Gleichstellungsbüro und - wenn vorhanden - Servicebüros, die speziell für Studierende mit Kind eingerichtet wurden, können aufgesucht werden.

Ein Studium allein stellt schon große Anforderungen. Ein Studium mit Kind ist eine absolute Meisterleistung und kann jeder jungen Mutter hoch angerechnet werden. Wichtig ist die genannten Stellen aufzusuchen und sich beraten zu lassen.